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Das Kerngebiet meiner Beratungstätigkeit ist das Arbeitsrecht, speziell der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.

Ich berate und unterstütze Personaldienstleister sowie Entleiher in allen Bereichen des kollektiven, wie auch des individuellen Arbeitsrechts in Zusammenhang mit den spezifischen Anforderungen des AÜG.

Sie erhalten ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungs- und/oder Schulungskonzept, welches Ihnen für Ihre Anliegen innerhalb eines kurzen, aber dem Fall angemessenen Zeitraums einen entsprechenden Lösungsansatz bietet.

Selbstverständlich gehören zu meinem Leistungsangebot auch:

  • Die Erstellung oder Optimierung von Standardverträgen als Grundlage für eine rechtssichere Zusammenarbeit mit Mitarbeitern oder Kunden
  • Die unterstützende oder alleinige Verhandlungs- oder Gesprächsführung bei Vertragsgestaltungen, Mitarbeitergesprächen und außergerichtlichen Einigungen
  •  Vertretung in Verfahren vor Arbeitsgerichten, z.B. bei Kündigungsschutzklagen

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